Der Schweizerische Verein für nachhaltige Kapitalanlagen (SVVK) hat im März 2019 eine Stellungnahme zum Pariser Klimaabkommen veröffentlicht (SVVK 2019). Darin werden das Übereinkommen von Paris von 2015 als normative Basis für Kapitalanlagen definiert und verschiedene Massnahmen für den Umgang mit Klimarisiken durch institutionelle Anleger wie Pensionskassen präsentiert (BAFU 2019).
Die SVVK sieht in der Ratifikation des Übereinkommens von Paris durch die schweizerische Bundesversammlung die normative Grundlagen für ihr Engagement in der Steuerung der Finanzflüsse hin zu einer klimakompatiblen Situation. Das Übereinkommen von Paris definiert globale Dekarboniserungsziele, welche alle unterzeichnenden Länder mit Hilfe eins Ratchet-Mechanismus gemeinsam erreichen sollen (siehe Falkner 2016).
Aus dem Ziel der vollständigen Dekarbonisierung folgt logisch, dass keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen mehr in die Atmosphäre entlassen werden dürfen. Obwohl das Abkommen Investitionen in Firmen, welche fossile Brennstoffe vertreiben und verbrauchen nicht explizit verbietet, folgt daraus, dass deren Geschäftsmodelle nicht zukunftsfähig sein können. Diesem Widerspruch wird in der Stellungnahme der SVVK zum Pariser Klimaabkommen ungenügend Rechnung getragen.
Gleichwohl begrüssen wir, dass die SVVK den Klimawandel mit folgender Aussage explizit als Anlagerisiko anerkennt: “Der Klimawandel ist damit sowohl ein ESG-Faktor („Environment, Social and Governance“) wie auch ein in der Anlagetätigkeit zu berücksichtigender Risikofaktor” (SVVK 2019). Die SVVK empfiehlt ihren Mitgliedern, dass in Zukunft im Rahmen des Dialogs mit den Unternehmen “spezifische Themen zur Klimastrategie der Unternehmen angesprochen werden” und eine “klimabezogene Finanzberichterstattung nach TCFD[1] Standards bei CO2-intensiven Portfoliounternehmen aktiv” eingefordert wird.
Während ein Engagement-Ansatz einem vollständigen Unterlassen einer Klimastrategie gegenüber vorzuziehen ist, entfaltet ein Engagement-Ansatz nur dann seine Wirkung, wenn er mit der Möglichkeit eines Divestments kombiniert wird. Des Weiteren haben neuere Studien gezeigt, dass sich ein Divestment-Ansatz aus Rendite-Perspektive lohnt (siehe Henriques & Sadorsky 2018). Aus der Stellungnahme der SVVK bleibt unklar, ob eine Kombination der beiden Ansätze oder eine Abkehr von der Engagement-Strategie gleichzeitige eine Hinwendung zu einer Divestment-Strategie angedacht ist, zum Beispiel falls sich Unternehmen trotz Engagement-Strategie von Seiten der Investoren nicht aus emissionsintensiven Aktivitäten zurück ziehen.
Die SVVK anerkennt zwei relevante Typen von Klimarisiken, welche die Werthaltigkeit von Anlagen betrifft. In der Stellungnahme zum Pariser Klimaabkommen schreibt sie: “Neben physischen Risiken äussern sich Klimarisiken primär durch Transitionsrisiken, welche aus dem angestrebten Wechsel zu einer kohlenstoffarmen Weltwirtschaft resultieren” (SVVK 2019). Während wir es begrüssen, dass diesen Klimarisiken Rechnung getragen wird, weisen wir darauf hin, dass weitere Klimarisiken wie Reputationsrisiken z.B. durch Veränderung der Wahrnehmung von Unternehmen in der Öffentlichkeit, Haftungsrisiken z.B. aufgrund von gerichtlichen Klagen, ökologische Risiken z.B. der Zusammenbruch von Ökosystemen oder sicherheitsbezogene Risiken z.B. der Verlust der politischen Stabilität vernachlässigt wurden (siehe BAFU 2016).
Schliesslich schlägt die SVVK als Massnahme zur Begrenzung der Klimarisiken eine “gezielte Investition in Aktien, Obligationen und weitere Anlagen in Betracht gezogen werden (können) welche Chancen aus dem Klimawandel berücksichtigen“ vor – eine Massnahme die sehr zu begrüssen ist (SVVK 2019).
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Stellungnahme der SVVK zum Pariser Klimaabkommen ein Schritt in die richtige Richtung ist. Ob die vorgeschlagenen Massnahmen ihre Wirkung tatsächlich entfalten hängt massgeblich davon ab, ob es nicht bei einem Lippenbekenntnis bleibt sondern ob die institutionellen Investoren ihren Beitrag an die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens leisten. Ein rasches und konsequentes Handeln könnte sogar dazu führen, das die Ziele des Abkommens übertroffen werden und somit nicht nur das Risiko einer ökologischen Katastrophe sondern auch eines substantiellen Werteverlusts unserer Pensionskassenvermögen vermindert wird.
Referenzen:
- BAFU (2015). Das Übereinkommen von Paris. https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/klima–internationales/das-uebereinkommen-von-paris.html
- BAFU (2016). Klimafreundliche Investitionsstrategien und Performance. https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/klima/externe-studien-berichte/Klimafreundliche_Investitionsstrategien_und_Performance.pdf.download.pdf/Klimafreundliche_Investitionsstrategien_und_Performance.pdf
- Henriques, I. & Sadorsky, P. (2018). Investor implications of divesting from fossil fuels, Global Finance Journal, 38(November): 30-44.
- SVVK (2019). Stellungnahme SVVK-ASIR zum Klimaabkommen von Paris. https://www.svvk-asir.ch/fileadmin/user_upload/klimaabkkommen_von_paris.pdf
- Falkner, R. (2016). The Paris Agreement and the new logic of climate politics, International Affairs, 92(5): 1107–1125.
[1] Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) setzt hier an. Die Empfehlungen des TCFD bezwecken die Implementierung eines einheitlichen Reportingstandards von Real- und Finanzwirtschaft bezüglich Chancen und Risiken aus dem Klimawandel.