Innert 5 Jahren sind die in Unternehmen der fossilen Energiebranchen (Kohle-, Erdöl- und Erdgas-Exploration, -Förderung und -Handel und deren Energieproduktion) angelegten Gelder zu desinvestieren, mit Ausnahme derjenigen, die in diesem Zeitraum ihren Business-Plan und ihr Lobbying auf die Ziele des Welt-Klimaabkommens, d.h. die globale Erwärmung auf 1.5 °C respektive deutlich unter 2°C zu begrenzen, ausgerichtet haben.
Die Absicht respektive der Entscheid zur Desinvestition ist öffentlich zu machen.
Der Investoren-Einfluss wird mit Einschluss der Stimmrechte so ausgeübt, dass bei allen investierten Unternehmen innert 2 Jahren mit dem Welt-Klimaabkommen kompatible Transitionspläne erwirkt werden sollen.
Fondsverwalter sind so zu instruieren, dass sie ihren Einfluss mit Einschluss der Stimmrechte so ausüben, dass sie verbindliche Zusagen von allen Unternehmen verlangen, in die sie investieren:
- Audits darüber durchzuführen, wie diese ihren Einfluss in der politischen Debatte ausüben und ob diese mit den Zielen des Pariser Abkommens kompatibel sind
- so schnell wie möglich, aber maximal innerhalb von 2 Jahren alle Lobbying-Aktivitäten einzustellen, die den Zielen des Welt-Klimaabkommens entgegenlaufen